Todesstrafe in der DDR

- Mit der ganzen Härte des Gesetzes

Buch und Regie Ute Bönnen und Gerald Endres
Kamera Friedemann Rehse
Schnitt Gabi Seelis
Redaktion Gerolf Karwath (SWR) Rolf Bergmann (SFB)
Produktion Ute Bönnen - Gerald Endres
Filmproduktion
Erstaustrahlung 2001 SWF
Länge 45 min
Der Film auf youtube
Inhalt:

Kaum jemand weiß, das in der DDR noch bis 1981 Menschen hingerichtet wurden. Der Film schildert die Geschichte der Todesstrafe in der DDR: Die Urteile gegen Naziverbrecher, das Liquidieren von politischen Gegnern in Schauprozessen, das Aburteilen ganz gewöhnlicher Mörder und die geheimen Verfahren gegen Verräter aus den Reihen der Stasi. Bis 1967 wurden die Urteile mit der Guillotine vollstreckt, ab 1968 wurde mit dem "Nahschuss" exekutiert. Er war eine Besonderheit der DDR-Justiz: Der Henker lauerte hinter einer Tür und erschoss sein möglichst ahnungsloses Opfer überraschend von hinten.

Heute zugängliche Akten beweisen, dass die Verfahren nicht rechtsstaatlich abliefen. Todesurteile wurden grundsätzlich noch vor Prozessbeginn vom Politbüro der SED beschlossen, und Walter Ulbricht hat mehrmals eine geplante lebenslängliche Strafe mit einem Federstrich in ein Todesurteil umgewandelt. Ob jemand lebend der DDR-Justiz entkam, hing von den Wendungen und Wechseln der politischen Linie ab, und davon, was gerade politisch nützlich erschien.

Während der frühen Jahre der DDR wurden die Verurteilungen oft inszeniert und von Propagandakampagnen begleitet, sie sollten den Feind terrorisieren und die Macht des Staates demonstrieren. Später verschwanden die Verfahren immer mehr aus der Öffentlichkeit. Klammheimlich ergingen die Urteile und starben die Verurteilten.

Ab der Mitte der 70er Jahre ergingen dann nur noch wenige Todesurteile, doch für "Verräter" aus den eigenen Reihen gab es bis 1981 keine Gnade: Die letzten Hingerichteten in der DDR waren Stasi-Offiziere, die versucht hatten, sich in den Westen abzusetzen.

Die folgenden Zahlenangaben beruhen auf den umfangreichen Recherchen von Falco Werkentin. Die Einordnung nach politischen Delikten, NS-Verbrechen und kriminellen Taten orientiert sich an den Kategorien, nach denen die Delikte in der DDR erfasst wurden, und folgt den damals rechtskräftigen Urteilen. Die Wahrheit kann jeweils auch ganz anders gewesen sein, als das Urteil lautete.

Erfasst sind auch nur die Urteile deutscher Gerichte, nicht die Urteile Sowjetischer Militärtribunale auf deutschem Boden.




Todesurteile und Hinrichtungen in der Sowjetischen Besatzungszone vom Kriegsende bis zur Staatsgründung:

1945 - 1949

politische
Delikte

NS-Verbrechen

kriminelle
Taten

insgesamt

verkündet / vollstreckt

6

0

43

26

93

22

142

48




Von der Staatsgründung bis zum XX. Parteitag der KPdSU:

7.10.49 - 1956

politische
Delikte

NS-Verbrechen

kriminelle
Taten

insgesamt

verkündet / vollstreckt

51

38

73

45

36

14

160

97




"Tauwetter"-Zeit (1956/57 bis 1960):

1957 - 1960

politische
Delikte

NS-Verbrechen

kriminelle
Taten

insgesamt

verkündet / vollstreckt

1

1

5

4

2

0

8

5




Wiederkehr verschärfter Repression um den Mauerbau:

1961 - 1962

politische
Delikte

NS-Verbrechen

kriminelle
Taten

insgesamt

verkündet / vollstreckt

5

5

5

5

1

0

11

10




Allmähliche Abkehr von politischen Todesurteilen in der letzten Phase der Ära Ulbricht:

1963 - 1971

politische
Delikte

NS-Verbrechen

kriminelle
Taten

insgesamt

verkündet / vollstreckt

2

2

5

5

28

28

35

35




Ära Honecker bis zur Abschaffung der Todesstrafe:

1972 - 1981

politische
Delikte

NS-Verbrechen

kriminelle
Taten

insgesamt

verkündet / vollstreckt

7

7

6

5

3

2

16

14




Gesamt:

Gesamt
verkündet / vollstreckt

politische
Delikte

NS-Verbrechen

kriminelle
Taten

insgesamt

SBZ

6

0

43

26

93

22

142

48

DDR

72

53

94

64

70

44

236

161

Summe

78

55

137

95

163

66

378

209